Egal, ob Sie eine Förderung aus unseren Eigen- oder Regionalmitteln beantragen: Die folgenden Hinweise gelten in jedem Fall.
Der Projektträger muss seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben und das Projekt muss hier durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.
Die Antragsstellung erfolgt formlos und per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail),
Projektanschreiben
einseitiges Anschreiben mit Angabe des Projekttitels;
kurze Zusammenfassung des Projektinhaltes;
Höhe der gewünschten Unterstützung;
ggf. Angabe ob, wann und in welcher Höhe schon einmal eine Förderung durch uns erfolgte
Ergänzende Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan:
Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in der Mitgliederversammlung oder in der Vorstandssitzung schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass damit aber keine Förderzusage unsererseits verbunden ist. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegenstehen.
Neben diesen allgemeinen Förderrichtlinien gelten für beide Fördertöpfe darüber hinaus gesonderte Vorgaben. Bitte lesen Sie deshalb zusätzlich auch die Hinweise zu unseren Eigenmitteln und den Regionalmitteln.
Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.
30. Oktober
Dieser Termin (aktuell 30.10.2022) gilt für sämtliche Projektanträge auf Förderung aus Eigen- und Regionalmitteln, die im Folgejahr realisiert werden sollen. Erfasst werden auch Projektvorhaben, deren Umsetzung für die zweite Jahreshälfte geplant ist. Über die Vergabe der Regionalmittel wird jeweils im Februar/März, über die der Eigenmittel im März/April des Folgejahres entschieden.
31. März
Dieser Termin (aktuell 31.03.2023) gilt für Projektanträge auf Förderung aus Regionalmitteln, die jeweils für die 2. Jahreshälfte geplant sind. Über die Vergabe wird jeweils im Mai/Juni des Antragsjahres entschieden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens zu den genannten Terminen in unserer Geschäftsstelle vorliegen müssen. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt oder - sofern möglich - auf den nachfolgenden Termin verschoben.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutz-Hinweise für Antragsteller, die Sie hier herunterladen können.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir gemäß der DSGVO Ihre schriftliche Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag angegebenen Daten zur Durchführung des Antrags- und Förderverfahrens. Wir bitten Sie daher, uns diese mit der Antragstellung zu erteilen.
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Wir beraten Sie gern!
Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag und/oder wissen nicht, ob Ihr neues Projekt zu unseren Förderrichtlinien passt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie telefonisch oder - nach vorheriger Anmeldung - in der Geschäftsstelle und auch gern vor Ort.