Antragstellung

Voraussetzungen

Der Projektträger sollte seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben. Das Projekt muss in unserem Verbandsgebiet durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.

 
Online-Antragssystem oder postalische Antragstellung?

 

1. Regionalmittel

Projektträger, die eine Förderung aus den übertragenen Mitteln des Landes zur regionalen Kulturförderung beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.

Aktuelle Antragsfristen:

31. Oktober 2024 für Projekte im Folgejahr

Informationen zu den Fördervorgaben und das Online-Antragssystem finden Sie unter dem Menüpunkt Regionalmittel.

 

2. Investitionsprogramm

Projektträger, die eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen beantragen, nutzen dazu ein Antragsformular, das uns per Post zugesandt wird.

Aktuelle Antragsfrist:

Die Antragsfrist für Projekte, die in diesem Jahr beginnen, ist abgelaufen. Die nächste Antragsfrist zum Investitionsprogramm wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle mitgeteilt. 

Das Formular und Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Investitionsprogramm.

 

3. Eigenmittel

Projektträger, die eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln beantragen, stellen ihren Antrag formlos per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail).

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2024 für Projekte im Folgejahr

Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Eigenmittel.

Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet

Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.