Antragstellung
Voraussetzungen
Der Projektträger sollte seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben. Das Projekt muss in unserem Verbandsgebiet durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in den Gremien schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Nach der Antragstellung erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung automatisch die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Bitte beachten Sie, dass dies keinesfalls mit einer Förderzusage gleichzusetzen ist. Bitte beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu einer Rückforderung der kompletten Fördersumme führen kann.
Online-Antragssystem oder postalische Antragstellung?
1. Regionalmittel
Projektträger, die eine Förderung aus den übertragenen Mitteln des Landes zur regionalen Kulturförderung beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.
Aktuelle Antragsfristen:
31. März 2025 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte
31. Oktober 2025 für Projekte im Folgejahr
Informationen zu den Fördervorgaben und das Online-Antragssystem finden Sie unter dem Menüpunkt Regionalmittel.
2. Investitionsprogramm
Projektträger, die eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen beantragen, nutzen dazu ein Antragsformular, das uns per Post zugesandt wird.
Aktuelle Antragsfrist:
Die nächste Antragsfrist zum Investitionsprogramm wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle mitgeteilt.
3. Eigenmittel
Projektträger, die eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.
Aktuelle Antragsfrist:
31. Oktober 2025 für Projekte im Folgejahr
Informationen zu den Fördervorgaben und das Online-Antragssystem finden Sie unter dem Menüpunkt Eigenmittel.
Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet
Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.
Antragsfristen
Anträge auf eine Förderung aus den Regionalmitteln und Eigenmitteln müssen bis spätestens zu den genannten Antragsfristen über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Förderung im Investitionsprogramm bis spätestens zu dem genannten Termin in unserer Geschäftsstelle vorliegen müssen. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt oder - sofern möglich - auf den nachfolgenden Termin verschoben.
Wir beraten Sie gern!
Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag und/oder wissen nicht, ob Ihr neues Projekt zu unseren Förderrichtlinien passt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie telefonisch oder - nach vorheriger Anmeldung - in der Geschäftsstelle und auch gern vor Ort.
Datenschutz
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutz-Hinweise für Antragsteller, die Sie hier herunterladen können.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir gemäß der DSGVO Ihre schriftliche Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag angegebenen Daten zur Durchführung des Antrags- und Förderverfahrens. Wir bitten Sie daher, uns diese mit der Antragstellung zu erteilen.