Antragstellung

Voraussetzungen

Der Projektträger sollte seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben. Das Projekt muss in unserem Verbandsgebiet durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.

 

Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn

Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in den Gremien schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Nach der Antragstellung erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung automatisch die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Bitte beachten Sie, dass dies keinesfalls mit einer Förderzusage gleichzusetzen ist. Bitte beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu einer Rückforderung der kompletten Fördersumme führen kann.

 
Online-Antragssystem oder postalische Antragstellung?

 

1. Regionalmittel

Projektträger, die eine Förderung aus den übertragenen Mitteln des Landes zur regionalen Kulturförderung beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.

Aktuelle Antragsfristen:

31. Oktober 2024 für Projekte im Folgejahr

31. März 2025 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte

Informationen zu den Fördervorgaben und das Online-Antragssystem finden Sie unter dem Menüpunkt Regionalmittel.

 

2. Investitionsprogramm

Projektträger, die eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen beantragen, nutzen dazu ein Antragsformular, das uns per Post zugesandt wird.

Aktuelle Antragsfrist:

Die nächste Antragsfrist zum Investitionsprogramm wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle mitgeteilt. 

 

3. Eigenmittel

Projektträger, die eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.

Aktuelle Antragsfrist:

31. Oktober 2024 für Projekte im Folgejahr

Informationen zu den Fördervorgaben und das Online-Antragssystem finden Sie unter dem Menüpunkt Eigenmittel.

 

4. Programm zur Förderung energetischer Maßnahmen

Projektträger, die eine Förderung aus dem Programm zur Förderung energetischer Maßnahmen beantragen, nutzen dazu ein Antragsformular, das uns per Post zugesandt wird.

Aktuelle Antragsfrist:

31. Oktober 2024.

Die Förderentscheidungen trifft der Vorstand des Lüneburgischen Landschaftsverbandes noch im 4. Quartal 2024. 

Das Formular und Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Programm zur Förderung energetischer Maßnahmen.

Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet

Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.