Kulturförderung aus Eigenmitteln

Mit unseren Eigenmitteln werden Projekte aller Kultursparten, Vorhaben aus den Bereichen Denkmal- und Heimatpflege, aber auch wissenschaftliche Bestrebungen zur Erforschung regionalgeschichtlicher Themen unterstützt.

Aus den verbandseigenen Mitteln können zudem bauliche und inwertsetzende Maßnahmen, Brauchtumsfeste sowie Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zum Verbandsgebiet und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen, gefördert werden.

 

Vorzugsweise werden Projekte gefördert, die:

  • eine große regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben
  • nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen
  • die regionale Identität stärken
  • das kulturelle Erbe bewahren
  • mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen und gGmbH's
  • Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft
  • Kommunen und Kirchengemeinden

 

Gibt es eine Förderquote?

Eine festgelegte Förderquote gibt es ebenso wenig wie eine Begrenzung der Förderhöhe. Dennoch wird eine Vollfinanzierung nur in Ausnahmefällen gewährt; ein gewisses Maß an Eigen- bzw. zusätzlicher Fremdfinanzierung wird vorausgesetzt.

Im Regelfall sollte die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 1.000 Euro betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung ab 500 Euro möglich. 


Antragstellung und Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Antragssystem. Den Link zum System finden Sie oben in der rechten Spalte auf dieser Seite. 

Die Verbandsmitglieder nehmen eine Vorprüfung der Anträge vor; über die Mittelvergabe selbst wird alljährlich im März/April des Folgejahres in der Mitgliederversammlung entschieden.